Österreich wegen Diskriminierung verurteilt
Auch wenn die Ehe von den Staaten der Europäischen Union nicht für Lesben und Schwule geöffnet werden muss, so ganz rechtlos sind Lesben und Schwule dennoch nicht. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschieden und die Republik Österreich zum Schadensersatz verurteilt.

EGMR verurteilt Österreich zu Schadensersatzzahlung
Noch im Juni 2010 hatte der EGMR mit der Stimme der österreichischen Richterin Elisabeth Steiner für Recht erkannt, dass kein Staat innerhalb der Europäischen Union verpflichtet werden kann, die Ehe für Homosexuelle zu öffnen. Jetzt hat Elisabeth Steiner wieder an einem Urteil, bei dem es um Diskriminierung von Schwulen geht, mitgewirkt. Doch diesmal haben die beiden Beschwerdeführer obsiegt.
Bei den beiden Männern – Hans S. und Péter B. – handelt es sich um ein österreichisch-ungarisches Paar, welches seit über 20 Jahren zusammenlebt und in Budapest im August 2009 in Budapest eine Eingetragene Partnerschaft geschlossen hatte.
1997 wurde dem Partner des Österreichers die Mitversicherung verwehrt, weil das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz damals nur die Mitversicherung von anders-, aber nicht von gleichgeschlechtlichen LebensgefährtInnen vorsah. Beschwerden beim Verfassungs- und beim Verwaltungsgerichtshof blieben im Jahr 1998 bzw. 2001 erfolglos. Nach Ausschöpfen des innerstaatlichen Instanzenzugs brachten Hans S. und Péter B. dann durch ihren Wiener Anwalt Josef Unterweger im April 2002 Beschwerde in Straßburg ein (Nr. 18984/02). 2008 erklärte der EGMR die Beschwerde für zulässig. Und erst in diesem Monat, also mehr als acht Jahre später, wurde das Urteil gefällt.
Republik Österreich muss homosexuellem Paar € 25.000,– Schadenersatz zahlen
„Ein mehr als zwölf Jahre dauernder rechtlicher Kampf zweier gleichgeschlechtlicher Lebensgefährten um Gleichstellung bei der gesetzlichen Mitversicherung fand am 22. Juli 2010, durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein finales positives Ende“, freut sich Kurt Krickler, Generalsekretär der HOSI Wien, die die beiden Beschwerdeführer in ihrem Rechtsstreit unterstützt hatte.
Mittlerweile hat sich aber auf nationaler Ebene die Rechtslage bereits geändert: Im Jahr 2003 hatte nämlich der EGMR in seiner richtungsweisenden Entscheidung in der ebenfalls von der HOSI Wien mitbetreuten Beschwerde Karner gegen Österreich festgestellt, dass jede Diskriminierung von gleich- gegenüber verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften eine Verletzung der EMRK darstellt.
Daher musste danach der Verfassungsgerichtshof die entsprechende Einschränkung der Mitversicherungsmöglichkeiten in den österreichischen Sozialversicherungsgesetzen bei der nächsten diesbezüglichen Beschwerde – im Oktober 2005 – als verfassungswidrig aufheben und damit seine damals nur fünf Jahre alte anderslautende Entscheidung in einem anderen Fall korrigieren. Regierung und Parlament mussten danach die Sozialversicherungsgesetze entsprechend ändern, was mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz (SRÄG) 2006 erfolgte.
„Während durch das am 1. August 2006 in Kraft getretene SRÄG die rechtliche Diskriminierung bereits vor vier Jahren beendet worden war, ist das veröffentlichte Urteil für das betroffene Paar insofern so bedeutsam, als nicht nur eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention nachträglich festgestellt, sondern ihm vom EGMR auch ein Schadenersatz von insgesamt € 25.000,– zugesprochen wurde“, so Krickler abschließend.
Info: Das Urteil zum Download als PDF: CASE_OF_PB_AND_JS_v_AUSTRIA.pdf

