Der Limes ist UNESCO-Welterbe

Das Welterbekomitee der UNESCO hat auf seiner 29. Tagung vom 10. bis 17. Juli 2005 in Durban, Südafrika, den obergermanisch-rätischen Limes in die Liste des Welterbes aufgenommen. Damit ist Deutschland jetzt mit 31 Stätten (bislang waren es 30) in der UNESCO-Liste vertreten.Zusammen mit dem Hadrianswall in Großbritannien (seit 1987
UNESCO-Kulturerbe) bildet der Limes die grenzüberschreitende Welterbestätte "Grenzen
des Römischen Imperiums". Der Antrag zur Aufnahme von Schloss und Altstadt von
Heidelberg in die Welterbeliste wurde vertagt. Als weiterhin gefährdet sieht das
Welterbekomitee den Kölner Dom an. Die Entscheidungen über die Anerkennung
Heidelbergs und über den Status des Doms wurden auf die nächste Tagung des Komitees im Sommer 2006 vertagt.

Längstes Bodendenkmal Europas: der Limes

Neu in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen wurde der obergermanisch-rätische Limes. Der
Limes markiert die römischen Grenzbefestigungen mit Kastellen, Wachtürmen, Mauern und Palisaden, mit denen die einstige Weltmacht ihr Reich gegen das freie Germanien hin abgrenzte.
Mit 550 Kilometern Länge ist er das längste Bodendenkmal Europas.

Hier begegnete die hoch entwickelte Kultur der römischen Antike dem kulturellen Entwicklungsland des "barbarischen"
Germanien. Der obergermanische Limes beginnt bei Rheinbrohl, der rätische Limes im Rotenbachtal bei Schwäbisch Gmünd. Er endet nahe Regensburg, bei Hienheim an der Donau. In seinem Verlauf in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz konnten zahlreiche
Überreste der antiken Grenzanlage erhalten werden, zum Beispiel das rekonstruierte Kastell Saalburg bei Bad Homburg, wo Limesforschung betrieben und über das Leben im Grenzland zur Römerzeit informiert wird.

Heidelberg muss nachbessern - Köln erhält 2. Chance

Über den Antrag zur Aufnahme von Schloss und Altstadt von Heidelberg wird das Komitee erst auf seiner nächsten Tagung im Sommer 2006 entscheiden. Heidelberg hat damit Gelegenheit, seinen Antrag zu ergänzen und nachzubessern. Auch die Entscheidung des UNESCO-Welterbekomitees zum Kölner Dom wurde vertagt. Damit bleibt der Dom vorerst auf der Roten Liste des gefährdeten Welterbes verzeichnet.

Die 21 Mitglieder des Welterbekomitees geben der Stadt Köln damit die Möglichkeit, ihre Hochhauspläne im Sinne der Welterbekonvention nachzubessern. Die Gefahr, dass der Kölner Dom - als erste Welterbestätte überhaupt - gänzlich von der Liste des UNESCOWelterbes
gestrichen wird, ist mit dieser Vertagung vorerst gebannt.

Das Welterbekomitee hatte auf seiner 28. Tagung im chinesischen Suzhou im Juli 2004 den Kölner Dom auf die Rote Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt, da es die Hochhauspläne der Stadt Köln als starke
Gefährdung der visuellen Integrität des Doms und der einzigartigen Kölner Stadtsilhouette ansah. Mehrfach hatte das Komitee mit der Streichung aus der Welterbeliste gedroht, falls die Stadt Köln ihre Hochhauspläne im Umfeld des Domes nicht korrigiere. Über die Aberkennung des Welterbetitels kann das Komitee - auch
ohne Einverständnis des Mitgliedstaates – mit einer Zweidrittelmehrheit entscheiden. Insgesamt lagen dem Komitee 42 Neuanträge aus 44 Ländern vor.

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